Besondere Obliegenheiten

Besondere Obliegenheiten

Zu den „besondere(n) Obliegenheiten des Schultheisen“ gehörten

das Justiz-Fach (§§ 12-20)

mit der Civil-Justiz (§§ 12-16) und der Kriminal-Justiz (§§ 17-20),

das Polizey-Fach (§§ 21-28)

mit der Sicherheits-Polizey (§§ 22-28), der Feldpolizey (§§ 29-33),

der Feuer-Polizey (§§ 34-39), der Medicinal-Polizey (§§ 40-42),

der Armenpolizey (§§ 43-44), der Wegpolizey (§§ 45-46), der Gewerbs-Polizey (§§ 47-49),

der Baupolizey (§§ 50-51) und der Landwirtschaftliche Polizey (§ 52),

die Militär-Sachen (§§ 53-57)

das Finanz-Fach (§§ 58-61)

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