Bei den Akten über das Ableben der jüdischen Grebenhainer Bürger fand sich dieses Beiblatt aus dem Jahr 1868. Die aufgeführten Todesursachen waren auf mehreren Seiten genau beschrieben und mussten auf dem Totenschein exakt nach diesem Muster dokumentiert werden. Warum die Akten der Juden getrennt von denen der christlichen Mitbürger aufgeführt wurden, bei denen genau das Gleiche dokumentiert werden musste, ist nicht bekannt.
Kurios: in der III. Classe wird angegeben, dass bei Verstorbenen, die älter als 60 Jahre geworden waren, als Todesursache eine „Altersschwäche“ angegeben werden konnte. Natürlich nur dann, wenn keine andere Krankheit o.ä. festgestellt worden war.
Wer im Jahr 1871 seinen 60. Lebenstag feiern konnte, hatte danach – statistisch gesehen – anschließend noch 12 ½ Jahre zu leben.
Heute, laut Statistik von 2020, hat ein 60-jähriger Mann noch 22 Jahre bzw. eine Frau sogar 25 ½ weitere Lebensjahre vor sich.
(Quelle: www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61547/lebenserwartung/ 01.11.2025)