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Früher/Heute-Bilder

Früher/Heute-Bilder

Der weitausgrößte Teil der Bilder stammt von einer CD, die Olaf Sohn und Marco Usinger kurz vor der Jahrtausendwende in einer CD gesammelt, bzw. neu fotografiert haben. Die alten Schwarz-weiß-Aufnahmen sind aus der zweiten Hälfte des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und wurden größtenteils anlässlich einer Ausstellung zur 925-Jahr-Feier in Grebenhain gezeigt. Daraus entstand ein Bildband „Grebenhain in alten Bildern“, den die Backgemeinschaft Grebenhain 1992 herausgegeben hat, und uns freundlicherweise einige Fotos und Texte daraus zur Verfügung gestellt hat.
Besonders reizvoll ist der unmittelbare Vergleich alter und neuer Fotos, denn das HEUTE ist auch schon länger als ein Vierteljahrhundert her.
Wir bedanken uns bei allen Grebenhainer Mitbürgern, die uns ihre Fotos zur Verfügung gestellt haben.

Die hier gesammelten Hausnamen sind Beinamen, die vor mehr als 200 Jahren entstanden, wie wir aus alten Akten wissen. Sowohl für die Obrigkeit als auch im Umgang der Dorfbewohner untereinander waren eindeutige Bezeichnungen zur Unterscheidung wichtig. Die Hausnamen wurden nur mündlich sie in der örtlichen Mundart weitergegeben, sodass – wenn doch mal ein Name schriftlich in einer Akte niedergelegt wurde, die Schreibweise recht variabel war.

Die Hausnamen kennzeichneten nicht nur die einzelnen Gebäude (Häuser oder Gehöfte), sondern auch die Hausbesitzer/Hausherren und alle, die zum Haus gehörten, etwa Familienmitglieder und Gesinde.

Manche Hausnamen lassen Besonderheiten erkennen wie körperliche Erscheinung, ausgeübter Beruf (Schmieds, Postbots, Schusterbaste), Rufnamen mit einem Hausnamen verknüpft (Gehannhenners Fred) oder die Lage des Hauses im Dorf.
Da sich Hausnamen durch langjährige Gewohnheiten bildeten, waren sie meist viel Jahrzehnten im örtlichen Sprachgebrauch.
Daher kommt es auch schon mal vor, dass mit der Zeit ein alter Hausname durch einen anderen ergänzt oder ersetzt wurde. Neue Hausnamen orientieren sich meist am Familiennamen.

Im 19. Jahrhundert wurde eine Großherzoglich Hessische Verordnung zur eindeutigen Benennung von gleichnamigen Bürgern in Verwaltungsangelegenheiten v.a. Steuer- und Immobiliensachen durch Namensbeizeichen (Wilhelm Jung II., Wilhelm Schmidt 5ter, Ganß Heinrich 18ter) verpflichtend eingeführt; dennoch hat sich der traditionelle Hausname auf dem Land zur schnellen, eindeutigen Zuordnung einer Person bis heute gehalten.

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